In Österreich können Kosten für Gartenarbeit steuerlich abgesetzt werden, wenn sie den Haushaltsdienstleistungen zugerechnet werden.
Dies umfasst Arbeiten wie Rasenmähen, Unkraut jäten oder Hecken schneiden. Beachten Sie folgende Schritte, rechtlichen Anforderungen und Begrenzungen, um Gartenarbeiten von der Steuer abzusetzen:
- Anforderungen:
- Die Gartenarbeiten müssen in einem privaten Haushalt durchgeführt worden sein.
- Die Dienstleistung darf nicht an jemanden vergeben werden, dem Sie gesetzlich unterhaltspflichtig sind.
- Die eingesetzte Firma oder der Dienstleister muss in Österreich zur Leistungserbringung berechtigt sein.
- Rechnung und Zahlungsbeleg:
- Lassen Sie sich für sämtliche Gartenarbeiten eine detaillierte Rechnung ausstellen. Die Rechnung muss die durchgeführten Tätigkeiten genau spezifizieren.
- Die Bezahlung muss unbar erfolgen, also per Überweisung oder Bankkarte, um eine nachvollziehbare Zahlung zu gewährleisten.
- Höhe der Absetzbarkeit:
- Es können 20 % der Kosten, maximal jedoch 600 Euro jährlich pro Haushalt, von der Steuer abgesetzt werden.
- Absetzbar sind ausschließlich Arbeitskosten inklusive Fahrtkosten und Maschinenmieten, nicht jedoch Materialkosten.
- Steuererklärung:
- Die geltend gemachten Kosten für die Gartenarbeit tragen Sie in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) oder in Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
- Fügen Sie die Rechnungen und Zahlungsbelege als Nachweis bei.
- Fristen:
- Beachten Sie die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung, welche in der Regel bis zum 30. April des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung über Finanz Online bis zum 30. Juni) läuft.
- Begrenzungen:
- Nicht absetzbar sind Gartenarbeiten bei Vermietung und Verpachtung.
- Die Absetzbarkeit ist auf private Haushalte begrenzt und kann nicht von Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Durch diese Absetzbarkeit soll die legale Inanspruchnahme von Dienstleistungen gefördert und Schwarzarbeit entgegengewirkt werden. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Nachweise ordnungsgemäß aufbewahren, um sie im Falle einer steuerlichen Prüfung vorlegen zu können.